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An- und Abmeldung
- 2018-10-04T14:31:00+01:00
unter www.musikschule-regionschallaburg.at oder persönlich
Eine Abmeldung für das laufende Schuljahr in Verbindung mit Entfall der Schulgeldzahlungspflicht ist nur bei Nachweis des Vorliegens schwerwiegender Gründe (schwere Krankheit, Wohnsitzverlegung) möglich. Es entscheidet der Musikschulleiter. Ein Austritt während des Schuljahres im Kurs- und Hauptfachunterricht ist nicht möglich (Ausnahmen sind Verzug, Krankheit oder Verletzung, die ein weiteres Fortsetzen des Unterrichts unmöglich machen – Vorlage eines ärztlichen Attestes).